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Teilnahmebedingungen

Von Hand von Herzen Kreativmarkt 26. – 27. August 2023

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR AUSSTELLER

Veranstalter:

Von Hand von Herzen Der Kreativmarkt

Bruno & Carola Strebel

Bachweg 3

5703 Seon

Telefon: 079 588 90 96

E-Mail: markt@vonhandvonherzen.ch

Homepage: https://vonhandvonherzen.ch

  1. Angebot und Präsentation:

Es dürfen nur von Hand gefertigte Produkte und Produkte zur Herstellung von Handgemachten Produkten angeboten werden.

Die Produkte werden auf dem zugewiesenen Platz auf dem zur Verfügung gestellten Tisch oder dem selbst mitgebrachten Mobiliar präsentiert. Anbauten, die den zugewiesenen Platz überschreiten sind mit dem Veranstalter zu besprechen. Zusätzliches Mobiliar darf nicht in den Durchgang gestellt werden. Es gelten die Markierungen auf dem Boden.

Die Tische müssen mit einem hellen (beige, grau, hellblau, hellrosa o.ä) möglichst bodenlangen Tuch bedeckt werden.

  1. Aufbau / Abbau / Ablauf

Die Halle steht am Vorabend ab 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Ausstellungstag ab 7.00 Uhr morgens für den Aufbau zur Verfügung.

Die Ware kann bis vor das ausgeschilderte Tor gefahren und ausgeladen werden. Nach dem die Ware abgeladen ist wird das Fahrzeug zügig auf die markierten Aussteller Parkplätze umparkieren.

Der Verkaufsplatz muss bis um 10.00 Uhr am Ausstellungstag fertig eingerichtet sein.

Über Nacht wird die Halle verschlossen und von einem Wachdienst beaufsichtigt. Die Ware kann in der Halle verbleiben. Wertgegenstände wie Kassen usw. sollten auf jeden Fall mit nach Hause genommen werden.

Da die Halle im 2 Stockwerk nicht vollständig geschlossen ist, kann es zu Feuchtigkeit kommen. Es wird empfohlen, die Ware evtl. mit (wasserfesten) Tüchern zu schützen. Auch hochstehende Gegenstände sollten abgeräumt werden, da es bei sehr schlechtem Wetter zu Windstössen in der Halle kommen kann.

  1. Platz- Varianten, Preise und Zahlungen

Es stehen folgende Platz-Varianten zur Verfügung:

3 x 3 Meter Pavillon Platz (Pavillon / das Zelt muss selbst mitgebracht werden) Preis: 210 CHF für 2 Tage

Ganzer Platz max. 3.00 x 2.50 Meter 150 CHF für 2 Tage für 1 Aussteller

Ganzer Platz max. 3.00 x 2.50 Meter 180 CHF für 2 Tage für 2 Aussteller

Halber Platz max. 1.50 x 2.50 Meter 90 CHF für 2 Tage (Tisch und Stuhl muss selbst mitgebracht werden)

Bei alle Plätzen (ausser dem halben Platz) ist ein Tisch 2.20 x 0.60 m und 2 Festbänke inklusive und steht beim Aufbau bereits am Platz. Sollte der Tisch und die Bänke nicht benötigt werden wird der Veranstalter mindestens 24 Stunden vor Marktbeginn informiert.

Stromanschlüsse sind auf Anfrage möglich. Die Plätze mit Stromanschlüssen sind begrenzt und werden durch den Veranstalter nach Dringlichkeit vergeben.

Mit Ende der Anmeldefrist werden den Teilnehmern die Rechnungen per E-Mail zugesendet. Mit der Bezahlung der Rechnung bis am 31.05.2023 gilt die Anmeldung als verbindlich. Sollte bis zur Zahlungsfrist keine Zahlung erfolgt sein, wird davon ausgegangen das kein Interesse mehr am Ausstellungsplatz besteht und der Platz wird anderweitig vergeben. Es werden keine Zahlungserinnerungen oder Mahnungen verschickt.

Bezahlte Standgebühren werden nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Veranstalter zurückerstattet.

  1. Verkaufserlöse

Alle Einnahmen aus den Verkäufen ihrer Waren stehen vollumfänglich dem Verkäufer zu. Aus Sicherheitsgründen sollten alle Verkaufseinnahmen über Nacht mit nach Hause genommen werden.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung beim Verlust von Verkaufseinnahmen.

  1. Verbotene Artikel

Nicht verkauft werden folgende Artikel: Waffen jeglicher Art, pornografische Artikel jeglicher Art, Artikel mit politischen Inhalten, Artikel mit menschenverachtenden und rassistischen Inhalten, Artikel mit gewaltverherrlichenden Inhalten, Alkohol (ausgenommen als Zusatz in z.B. Pralinen, Schokolade, Seifen u.ä. in geringen Mengen oder als Teil des Produktes), der Ausschank ist in keiner Form gestattet, Drogen in jeglicher Form

     6. Haftungen und Versicherungen

Für Diebstähle und wirtschaftliche Risiken haftet ausschliesslich der Aussteller.

Versicherungen sind Sache des Ausstellers.

  1. Werbung

Der Veranstalter stellt zu Werbezwecken 20 kostenlose Flyer + 2 DIN A4 Plakate zur Verfügung. Zusätzliche Flyer und Plakate können über das Anmeldeformular bestellt werden.

Kosten für Werbung in Sozialen Netzwerken, in Zeitungen, Blachen, Plakate usw. sind in den Gebühren enthalten.

Für eine flächendeckende Bekanntmachung des Von Hand von Herzen Kreativmarktes kann jeder Aussteller auf Homepages und in sozialen Netzwerken Werbung machen. Der Online-Flyer darf für diese Werbezwecke genutzt werden.

  1. Unvorhergesehenes und Organisatorisches

Der Von Hand von Herzen Kreativmarkt findet bei jedem Wetter statt, da alle Stände überdacht sind.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auf unvorhersehbare Situationen die Durchführung des Marktes an die Gegebenheiten anzupassen (Pandemie, Vorgaben des BAG usw.)

Haftungsansprüche können aus diesen Anpassungen nicht geltend gemacht werden.

 

Von Hand von Herzen https://vonhandvonherzen.ch

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