Teilnahmebedingungen Adventsmarkt

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR AUSSTELLER*INNEN ADVENTSMARKT

Veranstalter:

Von Hand von Herzen B.Strebel

Bruno & Carola Strebel

Bachweg 3

5703 Seon

Telefon: 079 588 90 96

E-Mail: markt@vonhandvonherzen.ch

Homepage: https://markt.vonhandvonherzen.ch

1. Angebot und Präsentation

Unser Adventsmarkt lebt von Kreativität, Handarbeit und einer stimmungsvollen vorweihnachtlichen Atmosphäre. Wir bitten alle Ausstellerinnen und Aussteller, diesen Gedanken bei der Gestaltung ihres Standes zu berücksichtigen.

Es dürfen ausschliesslich von Hand gefertigte Produkte sowie Produkte zur Herstellung handgefertigter Produkte angeboten werden. Massenprodukte sind nicht gestattet. Ausgenommen sind Materialien zur Herstellung handgefertigter Produkte wie beispielsweise Perlen, Stempel, Garne oder Wolle. Die Verwendung handelsüblicher Materialien und Zubehörteile zur Herstellung der Produkte ist zulässig.

Die Produkte werden auf dem zugewiesenen Standplatz auf dem zur Verfügung gestellten Tisch oder auf selbst mitgebrachtem Mobiliar präsentiert. Anbauten, welche den zugewiesenen Platz überschreiten, sind vorgängig mit dem Veranstalter abzusprechen.

Zusätzliches Mobiliar darf die Standfläche nicht überschreiten und keine Durchgänge beeinträchtigen. Massgebend sind die vor Ort angebrachten Markierungen.

Die Verkaufsstände sind weihnachtlich zu dekorieren. Tische sind nach Möglichkeit mit einem bodenlangen Tuch zu bedecken.

2. Aufbau, Abbau und Ablauf

Die Halle steht am Veranstaltungstag ab 10.00 Uhr für den Aufbau zur Verfügung. Der Zugang zur Halle ist erst ab Beginn der offiziellen Aufbauzeit möglich. Ein früherer Zutritt ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Die Ware kann bis vor das ausgeschilderte Tor gefahren und dort ausgeladen werden. Nachdem die Ware ausgeladen wurde, ist das Fahrzeug zügig auf die markierten Ausstellerparkplätze umzuparken. Den Anweisungen des Parkdienstes ist Folge zu leisten.

Der Verkaufsplatz muss vor Marktbeginn vollständig eingerichtet sein. Dies bedeutet spätestens bis 13.00 Uhr am Samstag sowie bis 10.00 Uhr am Sonntag.

Über Nacht wird die Halle verschlossen. Die Ware kann in der Halle verbleiben. Wertgegenstände wie Bargeld, Kassen oder elektronische Geräte sollten jedoch mitgenommen werden.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder den Verlust von Waren.

3. Anmeldung, Preise und Zahlungen

Der Von Hand von Herzen Adventsmarkt findet an zwei Tagen (Samstag und Sonntag) statt. Es ist ausschliesslich eine Anmeldung für beide Markttage möglich. Einzelne Tage können aus organisatorischen Gründen nicht gebucht werden.

Standplatz

  • Standfläche: 2.50 x 2.00 Meter
  • Standgebühr: CHF 200.– für beide Tage

Im Preis inbegriffen sind ein Tisch (2.20 x 0.60 Meter) sowie zwei Bänke. Diese stehen beim Aufbau bereits am zugewiesenen Platz bereit.

Sollten Tisch oder Bänke nicht benötigt werden, ist der Veranstalter mindestens 48 Stunden vor Marktbeginn darüber zu informieren.

Stromanschlüsse sind auf Anfrage möglich. Die Anzahl der verfügbaren Anschlüsse ist begrenzt und wird nach Verfügbarkeit und Dringlichkeit vergeben.

Zusatzkosten Stromanschluss: CHF 10.–

Die Anmeldung wird nach erfolgter Platzzuteilung und fristgerechter Bezahlung der Rechnung verbindlich.

Erfolgt bis zum Ende der Zahlungsfrist keine Zahlung, wird davon ausgegangen, dass kein Interesse mehr am Standplatz besteht. Der Platz kann ohne weitere Rücksprache anderweitig vergeben werden. Zahlungserinnerungen oder Mahnungen werden nicht versendet.

Die Zuteilung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz.

4. Abmeldungen

Ein bereits bezahlter Standplatz kann zu folgenden Bedingungen storniert werden:

  • Bis 6 Wochen vor der Veranstaltung: Rückerstattung von 50 % der bezahlten Standgebühr

Bei einer Abmeldung weniger als 6 Wochen vor der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung. In begründeten Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit dem Veranstalter eine Rückerstattung von 50 % gewährt werden.

Kann der frei gewordene Platz neu vergeben werden, erfolgt die Rückerstattung gemäss den oben genannten Bedingungen.

Auch die Ausstellerin oder der Aussteller kann eine Ersatzperson vorschlagen. Über die Zulassung entscheidet ausschliesslich der Veranstalter. Die Erstattungsregelung bleibt davon unberührt.

5. Verkaufserlöse

Sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf der angebotenen Produkte stehen vollumfänglich der jeweiligen Ausstellerin beziehungsweise dem jeweiligen Aussteller zu.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Verkaufserlösen.

6. Verbotene Artikel

Folgende Artikel dürfen nicht angeboten oder verkauft werden:

  • Waffen jeglicher Art
  • Pornografische Artikel jeglicher Art
  • Artikel mit politischen Inhalten
  • Artikel mit menschenverachtenden oder rassistischen Inhalten
  • Artikel mit gewaltverherrlichenden Inhalten
  • Drogen jeglicher Art
  • Alkoholische Getränke zum Ausschank

Ausgenommen sind geringe Mengen Alkohol als Bestandteil eines Produktes, beispielsweise in Pralinen, Schokolade, Seifen oder ähnlichen Erzeugnissen.

7. Lebensmittel

Für den Verkauf von Lebensmitteln ist ausschliesslich die Ausstellerin beziehungsweise der Aussteller verantwortlich.

Die geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.

8. Haftung und Versicherungen

Für Diebstahl, Beschädigungen der Ware sowie wirtschaftliche Risiken haftet ausschliesslich die Ausstellerin beziehungsweise der Aussteller.

Versicherungen sind Sache der Ausstellerinnen und Aussteller.

Die Teilnahme am Von Hand von Herzen Adventsmarkt erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Markt entstehen.

8a. Hunde

Hunde sind auf dem Veranstaltungsgelände willkommen.

Hunde müssen jederzeit an der Leine geführt werden. Der Hundehalter ist dafür verantwortlich, dass andere Aussteller, Besucher, Kinder, Tiere sowie Waren und Einrichtungen nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.

Verunreinigungen durch Hunde sind vom Hundehalter unverzüglich zu beseitigen.

Für sämtliche Schäden, Verunreinigungen, Verletzungen oder sonstige Vorfälle, die durch einen Hund verursacht werden, haftet ausschliesslich der Hundehalter. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Zwischenfälle im Zusammenhang mit mitgebrachten Hunden.

Der Veranstalter behält sich vor, Hunde, welche andere Personen oder Tiere gefährden oder den Marktbetrieb erheblich stören, vom Veranstaltungsgelände verweisen zu lassen.

9. Werbung

Zur Unterstützung der Werbung erhalten alle Ausstellerinnen und Aussteller 20 Flyer sowie 2 Plakate im Format DIN A4.

Zusätzliche Flyer und Plakate können über das Anmeldeformular bestellt werden.

Ausstellerinnen und Aussteller, die eine Verlinkung oder Erwähnung auf der Homepage gewählt haben, werden spätestens vier Wochen vor Marktbeginn aufgeschaltet.

Für Logos und Bilder gelten folgende Anforderungen:

  • Format: quadratisch (1:1)
  • Mindestgrösse: 500 x 500 Pixel
  • Maximalgrösse: 1500 x 1500 Pixel
  • Dateiformate: JPG, JPEG oder PNG

Bilder, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können leider nicht auf der Homepage veröffentlicht werden.

Vorstellungsposts in sozialen Medien werden von den Ausstellerinnen und Ausstellern selbst erstellt. Für deren Inhalt sowie die Einhaltung von Urheberrechten sind ausschliesslich die jeweiligen Ausstellerinnen und Aussteller verantwortlich.

Die Kosten für Werbung in sozialen Netzwerken, Zeitungen, auf Plakaten, Blachen und weiteren Werbeträgern sind in den Standgebühren enthalten.

Zur Bekanntmachung des Von Hand von Herzen Adventsmarktes dürfen alle Ausstellerinnen und Aussteller den offiziellen Online-Flyer auf ihren Webseiten und in sozialen Netzwerken verwenden.

Die Verwendung von Fotos und Bildmaterial richtet sich nach den Angaben im Anmeldeformular.

10. Unvorhergesehenes und Organisatorisches

Der Von Hand von Herzen Adventsmarkt findet bei jedem Wetter statt, da sämtliche Standplätze überdacht sind.

Der Veranstalter behält sich vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen oder behördlichen Auflagen organisatorische Anpassungen vorzunehmen.

Aus solchen Anpassungen können keine Haftungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.

Muss der Von Hand von Herzen Adventsmarkt aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsgründen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse abgesagt oder wesentlich eingeschränkt werden, können daraus keine Haftungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.

Bereits bezahlte Standgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Vorbehalten bleiben bereits entstandene und nachweisbare Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Veranstaltung zusammenhängen.

Von Hand von Herzen
https://vonhandvonherzen.ch

Stand: Juni 2026

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